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Wärmeenergie

Wärmeenergie

Unsere Angebote für Privat- und Gewerbekunden.

Ab dem 01.01.2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Neue Heizungen sollen dann zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Einbau fossiler Heizungen – wie Gasheizungen, Ölheizungen und wohl auch Holzheizungen, ist danach nicht mehr oder nur in der Kombination mit erneuerbaren Energien möglich. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist.

Unser Wärme-Check für ein energieeffizientes Heizsystem

Wenn Sie Besitzer eines Einfamilienhauses sind und die Anschaffung einer neuen Heizung planen, empfehlen wir Ihnen unseren Wärme-Check.

Hierbei wird Ihre Immobilie von Fachleuten genau unter die Lupe genommen und eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Auf deren Basis wird dann individuell das optimale Wärmekonzept für Sie erstellt. Anschließend erhalten Sie von uns ein Angebot über die Pacht eines neuen Heizsystems.

Wenn Sie sich für unser Pachtmodell entscheiden, dann werden die Kosten des Wärme-Checks verrechnet – Sie zahlen nichts extra.

Alternativ können Sie mit der Heizlastberechnung zu jedem Installateurbetrieb Ihres Vertrauens gehen und sich dort ein Angebot machen lassen.

Was ist im Wärme-Check enthalten?

  • Prüfung der Gebäudehülle, Dämmung und Fenster
  • Prüfung des Heizverteilsystems inklusive Rohrleitungen und verbauten Heizkörpern
  • Bestimmung eines Wärmekonzeptes aufgrund der Heizlastberechnung
  • Erstellung eines Angebotes für die Pacht eines neuen Heizsystems

Wenn Sie bereits Gaskunde bei den Stadtwerken Neu-Isenburg sind, profitieren Sie außerdem von einem Rabatt auf den Wärme-Check.


Sie haben weitere Fragen oder möchten einen Termin zum Wärme-Check ausmachen?

Sprechen Sie uns gerne an! Sie erreichen unser Kundenmanagement telefonisch unter 06102 246-199 oder per E-Mail an kundenmanagement@swni.de.


Wie lange dauert es, bis das individuelle Wärmekonzept erstellt ist und ein Pachtangebot gemacht wird?

Welche Pachtmodelle kommen für mich in Frage?

Welche Unterlagen werden im Detail für den Wärme-Check benötigt?

Ich lebe in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder in einem Mehrfamilienhaus. Ist es dann auch möglich einen Wärmecheck zu beauftragen?

Ich wohne zur Miete in meiner Wohnung. Benötige ich die Zustimmung meines Vermieters?

Ich möchte an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Macht dann der Wärme-Check für mich Sinn?

Benötige ich einen Wärme-Check, wenn meine alte Heizung noch korrekt funktioniert?

Wie lange kann ich meine aktuelle Heizung noch nutzen?

Bringt mit der Wärme-Check auch dann etwas, wenn ich die SWNI anschließend nicht mit einer Pacht beauftrage?

Effizient und kostengünstig heizen

Heizungsanlagen, die 15 Jahre alt sind oder sogar noch älter, entsprechen technisch nicht mehr dem aktuellen Standard, sind wenig effizient und können auch kaum noch wirtschaftlich oder umwelt- und klimafreundlich betrieben werden. Ab einem gewissen Alter besteht für Anlagen teilweise sogar eine gesetzliche Austauschpflicht.

Moderne Anlagen sind nicht nur weniger störungsanfällig, sondern schonen auch Ihren Geldbeutel, unsere Umwelt und das Klima.
Ihre Stadtwerke als zuverlässiger Partner vor Ort bieten Ihnen mit dem Produkt isyWÄRME eine moderne Wärmeversorgung der neuesten Generation mit einer Vielzahl von Vorteilen für Sie.

isyWÄRME – Wohlbehagen mieten

Im Prinzip funktioniert isyWÄRME wie das Mieten einer Wohnung. Sie bekommen von uns für eine geringe gleichbleibende monatliche Rate eine passende, qualitativ hochwertige und effiziente Neu-Anlage.

Wir übernehmen für Sie dabei:

  • die Planung der neuen Anlage
  • die Übernahme der Investitionskosten
  • die Demontage und die fachgerechte Entsorgung der Alt-Anlage
  • die Installation und Inbetriebnahme der Neu-Anlage
  • die regelmäßige Wartung der Anlage während der gesamten Vertragslaufzeit
  • die Kosten für eventuell anfallende Reparaturen und sogar die Kosten für den Schornsteinfeger

Dieses komplette Leistungspaket bieten wir Ihnen zu einem festen monatlichen individuellen Grundpreis an, der sich an der Anlagengröße und den Investitionskosten orientiert. Die Lieferung der von Ihnen benötigten Wärme wird anhand des tatsächlich gemessenen Verbrauchs abgerechnet. Das heißt für Sie: kein Risiko durch eine hohe Investition, sondern bequeme, niedrige, monatliche Ratenzahlungen für eine professionelle und sichere Wärmeversorgung.


Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern. Ihre Ansprechpartnerin ist
Simone Meyer-Winzenburg
Tel. 06102 246-274
s.meyer-winzenburg@swni.de

Hier finden Sie nähere Informationen zu isyWÄRME:

Mit modernster Technik, klimafreundlich und effizient, versorgen wir unsere Heizzentralen in Neu-Isenburg mit Fernwärme. So beliefern wir schon seit 2019 die Isenburger Gärten (Birkengewann). Weitere Projekte sind in Planung.

Wie funktioniert Fernwärme?
Unsere Wärme wird in mehreren Heizzentralen erzeugt und durch erdverlegte Fernwärmerohre bis in die Häuser, die an unser Fernwärmenetz angeschlossen sind, geliefert. Eine Hausübergabestation speist die Wärme in das Heizungs- und Warmwassernetz der Gebäude ein und pumpt die Wärme in die Heizkörper oder Fußbodenheizung. So werden unsere Kunden komfortabel und einfach mit Raumwärme und Warmwasser versorgt. Übrigens ist die Übergabestation dabei Eigentum der Stadtwerke.

Unsere Leistung
Die Stadtwerke Neu-Isenburg übernehmen im Rahmen dieser Energiedienstleistung die Investitionskosten für die Heizungszentralen und die Instandhaltung und bieten so eine kompetente Betriebsführung sowie professionellen Service von der Planung bis zur Wartung. Und sie zahlen nur einen Wärmepreis, der sich aus einer monatlichen Contracting-Pauschale und ihren Verbrauchskosten zusammensetzt.

Nutzen Sie die Vorteile einer modernen Energieversorgung aus einer Hand durch Ihren Energiepartner vor Ort!

Sie möchten beraten werden oder benötigen weitere Informationen? Rufen Sie einfach unsere Spezialistin Frau Simone Meyer-Winzenburg unter 06102 246-274 an oder schicken ihr eine E-Mail an s.meyer-winzenburg@swni.de. Wir freuen uns auf Sie!

Muster-Wärmelieferungsvertrag (Netzanschluss- und Versorgungsvertrag)


 Erläuterung zur Berechnung der Fernwärmepreise ab 01.01.2024


Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)


Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)


Technische Anschlussbedingungen an die Fernwärmeversorgung "Birkengewann"

Veröffentlichung gem. § 5 der Verordnung zur Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassung und -abrechnung (FFVAV)  

Daten 2022 Isenburger Gärten (Birkengewann)
Primärenergiefaktor nach AGFW FW 309 - 1 (Mai 2014) 0,4*
Prozentualer Anteil eingesetzter Energieträger - Erdgas 100 %
Treibhausgasemission (CO2) im Jahr – in t/MWh 0,182
Wärmenetzverluste – in MWh/Jahr 187
KWK-Anteil Fernwärme 83 %

* Gemäß Zertifikat über die energetische Bewertung der Fernwärme (PDF zum Download).

FAQ

Was ist der Primärenergiefaktor?

Nach welcher Methode wurden die Werte zertifiziert?

Wie setzt sich der Emissionsfaktor zusammen?


Gemäß FFVAV sind wir verpflichtet, Sie auf Kontaktmöglichkeiten hinzuweisen, bei denen Informationen über angebotene Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung etc. eingeholt werden können.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?