Weiterscrollen

Mobilität auf Abruf

Der Hopper bringt Sie schnell und einfach ans Wunschziel

Familie in Auto

E-Mobilität in Neu-Isenburg

Wir bringen die Zukunft zu Ihnen nach Hause

Frau in der Badewanne

isySTROM_öko

Gemeinsam in regionalen Klimaschutz investieren.

Familie steht an einem Solarfeld

Unser 24/7-Service: Das Online-Kundenportal

Jetzt registrieren und Vorteile entdecken!

Paar vor Laptop

PURaqua

Seit 120 Jahren reinstes Wasser aus den Tiefen des Isenburger Waldes.

Frau mit Wasserglas

Pack`die Badehose ein ...

Erholung, Sport und Erfrischung im WaldSchwimmbad

Maskottchen auf dem Sprungturm

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Informationen zu den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme

Am Freitag, den 16. Dezember 2022, hat der Bundestag die Gesetze für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen endgültig verabschiedet. Für einen Großteil des Strom-, Gas- und Wärmeverbrauchs sollen damit die Preise für Energie gedeckelt werden, um Haushalte und Unternehmen schnell und wirksam finanziell zu entlasten. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen treten zum 1. März 2023 formell in Kraft. Rückwirkend werden ab März jedoch auch die Monate Januar und Februar 2023 berücksichtigt.

Private Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe zahlen dann für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs einen maximalen Arbeitspreis, der für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh), für Gas bei 12 Cent pro kWh und für Wärme bei 9,5 Cent pro kWh gedeckelt ist.

Wer mehr als 80 % der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Energiesparen lohnt sich deshalb auch weiterhin!

Für größere Gewerbekunden – Verbraucher mit einem Jahresverbrauch größer als 30.000 kWh pro Jahr bei Strom und größer als 1,5 Mio. kWh pro Jahr bei Gas oder Wärme – gelten abweichende Regelungen.

Weitere Informationen zu den Preisbremsen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

FAQ-Listen zur Gas- und Wärmepreisbremse sowie zur Strompreisbremse sind hier hinterlegt:

FAQ-Liste Gas- und Wärmepreisbreme

FAQ-Liste Strompreisbremse

Weiterhin gilt: Wir alle müssen sehr sparsam mit Energie umgehen!

In fast jedem Haushalt gibt es noch einfache Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger Heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Mit unserem Gassparrechner können Sie schnell und einfach Ihr Einsparpotenzial berechnen. Eine Vielzahl von guten Tipps zum Energiesparen gibt es außerdem hier auf unserer Webseite.

Weiterführende Informationen und Energiespartipps finden Sie auch unter www.ganz-einfach-energiesparen.de und www.energiewechsel.de.

An dieser Stelle können Sie sich unsere Musterrechnung für Strom inklusive Erklärung ansehen, für einen besseren Überblick. Sollten Sie Fragen zu Ihrer individuellen Rechnung haben, wenden Sie sich gerne an unser Kundenmanagement.

Bescheinigung gemäß § 74 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) über Angaben der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH in ihrer Eigenschaft als Elektrizitätsversorgungsunternehmen.

An dieser Stelle bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unsere Informationen im PDF Format herunter zu laden.

Die Daten zum Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) finden Sie unter folgenden Link:

Rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr können Sie unseren Notdienst erreichen.

Strom 06102 246-299
Gas / Wasser 06102 246-399

Keine Panik
Erdgas riecht dank des beigemischten Duftstoffes so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Schlägt die Nase also Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik. Bleiben sie ruhig und beachten Sie bitte folgende Punkte:

Keine Flammen, keine Funken!
Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer zu vermeiden. Also Zigaretten aus, kein Feuerzeug oder Streichhölzer benutzen! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Deshalb: Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen und kein Telefon im Haus benutzen!

Fenster auf!
Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Kellerfenster von aussen öffnen. Wichtig: Auf keinen Fall die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten - Gefahr von Funkenbildung!

Gashahn zu!
Schließen Sie die Absperreinrichtungen der Gasleitungen, falls diese ohne Betätigung eines Lichtschalters zugänglich sind und bedient werden können.

Mitbewohner warnen!
Warnen Sie Ihre Mitbewohner (Wichtig: klopfen, nicht klingeln!) und verlassen Sie danach so schnell wie möglich das Haus.

Notdienst informieren!
Bitte beachten Sie folgende fünf Fragen, um beim Anruf des Notdienstes schnell antworten zu können:

  • Wer ruft an?
  • Was ist geschehen?
  • Wann ist es passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wie ist es passiert?

Diese Fragen sollten Sie auch bei einem Anruf der örtlichen Feuerwehr 112 oder bei der Polizeidienststelle 110 beantworten können. Sie erleichtern auf jeden Fall dem Rettungspersonal die Vorbereitung auf den Einsatz (zum Beispiel Anzahl der Rettungsfahrzeuge, Notarzt, Rettungshubschrauber, usw.)

  • Was können Sie tun?
  • Unfallort absichern.
  • Verletzte versorgen.

Anweisungen, die von Notrufstelle gegeben werden beachten.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?