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Meldesystem nach dem Hinweisgeberschutz

Bei Anhaltspunkten für Verstöße nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz haben Sie die Möglichkeit, uns diese über unser Hinweisgebersystem zu melden.

Wir möchten unserer Verpflichtung nach § 12 HinSchG nachkommen, eine interne Meldestelle einzurichten, an die Hinweise abgegeben werden können.

Meldungen sind ein wichtiges Mittel, um aufzudecken und zu verstehen, wenn etwas nicht so läuft, wie es sollte. Wir wollen Sie ermutigen, Verdachtsmomente zu melden. Hinweisgeber werden vor Repressalien geschützt.

Unterstützen Sie uns dabei, auch in Zukunft ein zuverlässiger Geschäftspartner zu sein, indem Sie uns auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße in Bezug auf die Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH hinweisen.

I. Kontakt zur Internen Meldestelle

Meldungen können über den folgenden Link, mündlich oder in Textform abgegeben werden:

II. Zuständige Externe Stelle

Neben der genannten internen Meldestelle existieren auch externe Stellen, an die Meldungen abgegeben werden können, derzeit beispielsweise beim Bundesamt für Justiz, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, beim Bundeskartellamt sowie auf Länderebene.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?