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Allgemeine Informationen

Angaben über die Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
Unsere Wassergewinnung verfügt über eine Schnellfilteranlage, Entsäuerungsanlage sowie UV-Desinfektionsanlage.

Unsere Trinkwasseranalyse zum Download


In Neu-Isenburg, Zeppelinheim und Gravenbruch liegt die Wasserhärte im Bereich zwischen 7,6°dH (1,357mmol/l)  und  8,6°dH (1,536mmol/l) .

Die Wasserhärte liegt somit im Bereich weich bis mittel.

Erklärung:

Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht bis 8,4 °dH),

Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht von 8,4 bis 14 °dH),

Härtebereich hart:  größer 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht größer 14 °dH)

Hier finden Sie Informationen zur Eigentümerstruktur, der Leistungsfähigkeit des Wassersystems und Haushaltskosten.

Einfach das Stichwort "Neu-Isenburg" eingeben.

Gartenwasserzähler online registrieren 

Fast zeitgleich mit dem Inkrafttreten der neuen Entwässerungssatzung (1. Januar 2019), bietet die Stadt Neu-Isenburg eine neue Online-Dienstleistung an: Ab sofort können Gartenwasserzähler auch online registriert werden. 

Bislang wurden die Abwassergebühren in Neu-Isenburg pauschal reduziert. Nach den neuesten Urteilen ist dieses vom Gesetzgeber nicht mehr zulässig. Wer einen großen Garten mit Frischwasser bewässert, für den kann es sinnvoll sein, diesen Verbrauch gesondert zu erfassen, um die Abwassergebühren für die Gartenbewässerung erstattet zu bekommen. Hierfür muss ein separater, geeichter Zwischenzähler (beim Fachhandel oder Installateur erhältlich) eingesetzt werden und dieser über einen formlosen Antrag bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Finanzen, Hugenottenallee 53, Neu-Isenburg, angemeldet werden. Schneller geht es allerdings über die Homepage der Stadt Neu-Isenburg.

Unter der Rubrik Online Service neu-isenburg.de/buergerservice/online-service/ ist eine Registrierung in wenigen Sekunden möglich.

Folgende Angaben werden benötigt:   
Zählerstand, Zählernummer und Jahr der Eichung. Zur Vereinfachung der Prüfung kann gerne ein Bild des aktuellen Zählerstandes hochgeladen werden.

Die Stadt Neu-Isenburg bittet um Beachtung, dass nur geeichte Zähler registriert werden können.

Für die Berechnung der Erstattung ist ein gesonderter, ebenfalls formloser Antrag erforderlich. Nur registrierte Zähler haben einen Anspruch auf Erstattung!

Die Stadt Neu-Isenburg hat im Januar 2019 die Bürgerinnen und Bürger mit einem Schreiben über Veränderungen der Entwässerungssatzung informiert. Diese Veränderungen sind Folgende: 

  • Anpassung der Schadstoffgrenzwerte an die Werte von Frankfurt am Main
  • Pauschale jährliche Freimenge an Schmutzwassergebühren in Höhe von 20% bei max. 30 Kubimeter entfällt ( kein pauschaler Abzugsbetrag mehr möglich )
  • Durch die gleichzeitige Preissenkung der Stadt entstehen keine Mehrkosten
  • Erstattung von Abwassergebühren für Gartenbewässerung mit Antrag weiterhin möglich (hierfür wird ein Zwischenzähler benötigt)

Weitere und genauere Informationen finden Sie unter folgendem Link im Schreiben der Stadt Neu-Isenburg:

 

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