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Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen

Der Netzbetreiber Stadtwerke Stadwerke Neu-Isenburg GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I S. 2477) jedermann an sein Stromversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten.

Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Stromversorgungsnetz zur Entnahme von Strom in Niederspannung nutzen.

Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbendingungen sind im Internet veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.

Technische Mindestanforderungen

Hinweis: Ab dem 01.10.2023 gilt der überarbeitete und unveränderte BDEW-Bundesmusterwortlaut für Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den
Betrieb elektrischer Anlagen (TAB 2023). 

Wir weisen darauf hin, dass elektrische Anlagen, unter Einhaltung der VDE-Bestimmungen und der technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu errichten sind.

Sollten Sie Rückfragen zur Ausführung eines Netzanschlusses oder zu den Technischen Anschlussregeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Netz und deren Betrieb (VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110) haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kollegen aus dem Bereich Stromnetz per E-Mail an technische-planung@swni.de oder telefonisch unter 06102 246 - 0.

Unsere Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung (Bundesmusterwortlaut des BDEW) finden Sie hier:

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?