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Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers

Die Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH haben als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung gemäß §36 (2) EnWG zum 01.07.2021 einen Grundversorger Strom und Gas festgestellt.
Sowohl in der Strom- als auch in der Gasversorgung werden zum Stichtag die meisten Haushaltskunden im Sinne von §3 Nr. 22 jeweils vom integrierten Vertrieb der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH versorgt. Dieser wird somit die Aufgaben des Grundversorgers im Netzgebiet weiterhin bis zum 31.12.2024 übernehmen.

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