Verbraucherzentrale und Stadtwerke warnen vor Telefonbetrügern
(vom 18.10.2017) Anrufer behaupten, dass alle Hauseigentümer einen Energieausweis brauchen.
Neu-Isenburg – Aus aktuellem Anlass warnen die Stadtwerke vor Trickbetrügern am Telefon. Diese behaupten, dass nun aufgrund eines neuen Gesetzes alle Hauseigentümer einen Energieausweis benötigen. Dies ist schlichtweg unrichtig. Die Anrufer bezwecken einen Termin mit den meist älteren Menschen zu vereinbaren, um diesen im persönlichen Gespräch dann weitere Verträge anzudrehen.
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 01. Oktober 2007 müssen nur Vermieter und Verkäufer den Energieverbrauch ihres Wohngebäudes in einem Gebäude-Energieausweis nachweisen.
Es kommen dabei zwei Bewertungsverfahren zum Einsatz: der Bedarfsausweis, dessen Grundlage der berechnete Energiebedarf ist oder der Verbrauchsausweis, der den gemessenen Energieverbrauch auswertet. Beide Ausweisarten werden durch zertifizierte Energieberater erstellt und haben eine gesetzliche Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.
Hierbei bieten die Stadtwerke Neu-Isenburg eine individuelle Beratung und geben Unterstützung bei der Frage, welche Art des Energieausweises benötigt wird.
Wer Bedarf an einem Energieausweis oder Fragen rund um das Thema hat, wendet sich einfach an die Stadtwerke Neu-Isenburg. Beratende Ansprechpartnerin ist hier Frau Sabine Schweikart telefonisch 06102 / 246-278 oder per E-Mail s.schweikart@swni.de.
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