Veränderung der Abwasserordnung der Stadt Neu-Isenburg
(vom 20.01.2020) Die Stadt Neu-Isenburg hat im Januar 2019 die Bürgerinnen und Bürger mit einem Schreiben über Veränderungen der Entwässerungssatzung informiert. Diese Veränderungen sind Folgende:
- Anpassung der Schadstoffgrenzwerte an die Werte von Frankfurt am Main
- Pauschale jährliche Freimenge an Schmutzwassergebühren in Höhe von 20% bei max. 30 Kubikmeter entfällt ( kein pauschaler Abzugsbetrag mehr möglich )
- Durch die gleichzeitige Preissenkung der Stadt entstehen keine Mehrkosten
- Erstattung von Abwassergebühren für Gartenbewässerung mit Antrag weiterhin möglich (hierfür wird ein Zwischenzähler benötigt)
Genauere und weitere Informationen erhalten Sie über folgenden Link im Schreiben der Stadt Neu-Isenburg:
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