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Staufrei in die Zukunft mit umweltfreundlicher Verkehrsplanung - Die Vorteile der RTW nutzen

(vom 19.02.2019)

Die Planung des Mobilitätskonzeptes ist eines der größten Projekte für die Stadt Neu-Isenburg.

„Begleitet von einer umfassenden Bürgerbeteiligung, haben Experten eine umweltfreundliche Verkehrsplanung für die Straße der Zukunft ent-wickelt. Dabei wollen wir die Vorteile der RTW nutzen“, so Bürgermeister Herbert Hunkel zum Projekt Stadtbahn Regionaltangente West. Ein Meilenstein zur Umsetzung ist die Vorplanung der Landesstraße L 3117 in Neu-Isenburg zwischen der Siemensstraße und der Offenbacher Straße, die von den Ingenieurbüros Habermehl und Follmann Ingenieur-gesellschaft mbH (H+F) und Verkehrsplanung Köhler und Taubmann GmbH (VKT) erarbeitet wurden und nun der Stadtverordnetenversamm-lung in der nächsten Sitzung, am 13. Februar, in der 1. Lesung, vorge-stellt wird. Die Planung wurde auf Grundlage einer Verkehrsprognose für das Jahr 2030 erstellt und enthält folgende Komponenten

  • Einbahnstraßenregelung in der Carl-Ulrich-Straße (stadtauswärts) / Schleussnerstraße
  • Ausbau des Radverkehrsnetzes
  • Führung der RTW bis Birkengewann
  • Realisierung einer integrierten Süd-West-Umfahrung
  • Optimierung der Lichtsignalanlagen-Steuerung in der Ost-West-Achse sowie
  • Optimierung des Parkraummanagements
  • Reduzierung des Durchgangsverkehrs.

Darüber hinaus wird zusätzlich die Einrichtung von Mobilitätsstationen am S-Bahnhof Neu-Isenburg und im Bereich einer möglichen Endhalte-stelle in Höhe des Neubaugebietes Birkengewann mit berücksichtigt.
Mit dem gesamten Maßnahmenprogramm kann der Anteil des motori-sierten Individualverkehrs (MIV) im Stadtgebiet um ca. 19.440 Kfz/24 Std. (Stufe 0: 171.991 zu Stufe 2: 152.547 = 19.444) reduziert und damit ein Verkehrsinfarkt verhindert werden.
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass für die vorliegende Straßenplanung der L 3117 in Verbindung mit den prognostizierten Ver-kehrsbelastungen für das Jahr 2030 ein leistungsfähiger Verkehrsablauf gewährleistet werden kann. Die Stadtverordnetenversammlung hatte den Magistrat beauftragt, die Grundlage für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Süd 2 der Regionaltangente West zu schaffen. Hierüber ist nun zu entscheiden. Ebenso wäre über die Klärung der Finanzierung zu ent-scheiden und der mögliche Umfang der Fördermittel durch Bund und Land Hessen.
Die geschätzten Kosten für die Umgestaltung der Landesstraße L 3117 in Neu-Isenburg, zwischen der Siemensstraße und der Offenbacher Straße, werden aktuell von den Ingenieurbüros H+F und VKT auf ca. 24,75 Mio. EUR (brutto) geschätzt – für den Teil zwischen der Siemens-straße und der Frankfurter Straße (Abschnitt West) ca. 13,5 Mio. EUR (brutto) und für den Teil zwischen der Frankfurter Straße und dem Bir-kengewann (Abschnitt Ost) ca. 11,25 Mio. EUR (brutto).
Diese beinhalten die Kosten für den Straßenbau sowie der Lichtsignalanla-gen, ohne die Kosten für die RTW Verkehrsanlagen. Die Stadt Neu-Isenburg will einen möglichst hohen Kostenanteil über Fördermittel gewin-nen.
Anlage DS und Power Point Habermehl & Follmann (PM 79 Umgestal-tung der Landesstraße L3117 in Neu-Isenburg)

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