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Stadtwerke Neu-Isenburg geben Senkung der Mehrwertsteuer komplett an die Kunden weiter

(vom 01.07.2020)

Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets sinken zeitlich begrenzt die Mehrwertsteuersätze auch für Energie- und Wasserlieferungen.

Ab dem 01.07.2020 gelten auch für Energie- und Wasserlieferungen zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2020 reduzierte Mehrwertsteuersätze. Bei Energielieferungen sinkt der Satz von 19 Prozent um 3 Prozentpunkte auf 16 Prozent und bei Wasserlieferungen von 7 Prozent auf 5 Prozent. Die Stadtwerke Neu-Isenburg werden diese Senkung in vollem Umfang an ihre Kunden weitergeben. Die angepassten Preisblätter, die ab dem 01.07.2020 gelten, sind auf der Website der Stadtwerke veröffentlicht und einsehbar.

Die Kunden der Stadtwerke werden Ihre Rechnung für das laufende Jahr wie gewohnt zu Beginn des kommenden Jahres erhalten. Die reduzierten Steuersätze werden bei der Abrechnung selbstverständlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angewendet.

Für Abrechnungen zum Stichtag 31.12.2020 gelten die reduzierten Steuersätze für die gesamte Verbrauchsmenge des Jahres.

Der finanzielle Vorteil für die Kunden in Form einer möglichen Rückzahlung der zu viel gezahlten Abschlagsbeträge, wirkt sich dadurch aber erst im kommenden Jahr positiv aus. Aus diesem Grund bieten die Stadtwerke Neu-Isenburg ihren Kunden die Möglichkeit an, die monatlichen Abschlagsbeträge für die restlichen Monate dieses Jahres entsprechend zu reduzieren.

„Wir werden die Reduzierung der Mehrwertsteuer in vollem Umfang an unsere Kunden weitergeben“, betont Kirk Reineke, Geschäftsführer der Stadtwerke Neu-Isenburg. „Allerdings ist die Änderung der Abschlagsbeträge in vielen Fällen vergleichsweise gering und beträgt bei Kunden, die nur Strom von uns beziehen teilweise weniger als 2 Euro im Monat.“, so Reineke weiter.

„Wir haben uns nach reiflicher Überlegung dazu entschieden, unsere Kunden nicht separat anzuschreiben und auch keine neuen Preisblätter oder Abschlagspläne zu verschicken.“ verkündet Hans-Ulrich Kimpel, Leiter Vertrieb und Energiehandel der Stadtwerke. „Zum einen ist der zeitliche Vorlauf aufgrund der kurzfristigen gesetzlichen Änderung viel zu gering und zum anderen würden die entstehenden Kosten teilweise in keinem Verhältnis zu den sich ergebenden Reduzierungen stehen.“ führt er weiter aus.

Für Kunden, die neben Strom auch Erdgas und Wasser beziehen, kann die Reduzierung nach Angaben der Stadtwerke durchaus monatlich auch über 20 Euro liegen.

Über das Kundenportal auf der Website der Stadtwerke (www.swni.de) unter der Rubrik „Service – isyOnline“ können Kunden ihre Abschläge ganz individuell und bequem von zu Hause aus anpassen. Als sinnvollen Richtwert nennen die Stadtwerke eine Reduzierung bis maximal 5 Prozent für die restlichen sechs Abschlagsbeträge dieses Jahres. Jedoch ist eine höhere Reduzierung der Abschläge nicht sinnvoll, da es bei der Endabrechnung eventuell zu unangenehmen Nachforderungen kommen kann.

Für Kunden, die nicht die Möglichkeit haben ihre Abschlagsbeträge über das Internet selbst zu ändern, bieten die Stadtwerke neben dem persönlichen Besuch im Kundenzentrum in der Schleussnerstraße 62 auch die Möglichkeit einer telefonischen Kontaktaufnahme über die Service Nummer 06102 246-199 an.

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