Mund-Nasen-Schutz an Bushaltestellen und auf Bahnsteigen
(vom 19.10.2020) Es gibt eine Änderung der Corona-Verordnung: Künftig muss der Mund-Nasen-Schutz auch an Bushaltestellen und auf Bahnsteigen getragen werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes soll künftig nicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern auch während des Aufenthalts auf Bahnsteigen und an Bushaltestellen Pflicht werden. Das Corona-Kabinett der hessischen Landesregierung hat jetzt die entsprechende Regelung in der Corona-Verordnung angepasst. Die Änderungen sollen am 19. Oktober 2020 in Kraft treten und bis 31. Januar 2021 gelten.
„Wir bitten diese neue Regelung unbedingt zu beachten und möglichst sofort umzusetzen. Bushaltestellen und Bahnsteige gehören zu den Bereichen in denen viele Menschen zusammenkommen, sodass es schwierig werden kann, die geltenden Abstandsregeln einzuhalten. Mit einem Mund-Nasen-Schutz schützen Sie sich und andere“, appellieren Bürgermeister Herbert Hunkel und Kirk Reineke, Geschäftsführer der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH.
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