Weiterscrollen

Mobilität auf Abruf

Der Hopper bringt Sie schnell und einfach ans Wunschziel

Familie in Auto

E-Mobilität in Neu-Isenburg

Wir bringen die Zukunft zu Ihnen nach Hause

Frau in der Badewanne

isySTROM_öko

Gemeinsam in regionalen Klimaschutz investieren.

Familie steht an einem Solarfeld

Unser 24/7-Service: Das Online-Kundenportal

Jetzt registrieren und Vorteile entdecken!

Paar vor Laptop

PURaqua

Seit 120 Jahren reinstes Wasser aus den Tiefen des Isenburger Waldes.

Frau mit Wasserglas

Pack`die Badehose ein ...

Erholung, Sport und Erfrischung im WaldSchwimmbad

Maskottchen auf dem Sprungturm

Mund-Nasen-Schutz an Bushaltestellen und auf Bahnsteigen

Bild

(vom 19.10.2020)

Es gibt eine Änderung der Corona-Verordnung: Künftig muss der Mund-Nasen-Schutz auch an Bushaltestellen und auf Bahnsteigen getragen werden. 

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes soll künftig nicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern auch während des Aufenthalts auf Bahnsteigen und an Bushaltestellen Pflicht werden. Das Corona-Kabinett der hessischen Landesregierung hat jetzt die entsprechende Regelung in der Corona-Verordnung angepasst. Die Änderungen sollen am 19. Oktober 2020 in Kraft treten und bis 31. Januar 2021 gelten.

„Wir bitten diese neue Regelung unbedingt zu beachten und möglichst sofort umzusetzen. Bushaltestellen und Bahnsteige gehören zu den Bereichen in denen viele Menschen zusammenkommen, sodass es schwierig werden kann, die geltenden Abstandsregeln einzuhalten. Mit einem Mund-Nasen-Schutz schützen Sie sich und andere“, appellieren Bürgermeister Herbert Hunkel und Kirk Reineke, Geschäftsführer der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH.

zurück

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?