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Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen 

An dieser Stelle können Sie sich unsere Musterrechnung für Gas inklusive Erklärung ansehen, für einen besseren Überblick. Sollten Sie Fragen zu Ihrer individuellen Rechnung haben, wenden Sie sich gerne an unser Kundenmanagement.

Informationen zu den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme

Am Freitag, den 16. Dezember 2022, hat der Bundestag die Gesetze für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen endgültig verabschiedet. Für einen Großteil des Strom-, Gas- und Wärmeverbrauchs sollen damit die Preise für Energie gedeckelt werden, um Haushalte und Unternehmen schnell und wirksam finanziell zu entlasten. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen treten zum 1. März 2023 formell in Kraft. Rückwirkend werden ab März jedoch auch die Monate Januar und Februar 2023 berücksichtigt.

Private Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe zahlen dann für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs einen maximalen Arbeitspreis, der für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh), für Gas bei 12 Cent pro kWh und für Wärme bei 9,5 Cent pro kWh gedeckelt ist.

Wer mehr als 80 % der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Energiesparen lohnt sich deshalb auch weiterhin!

Für größere Gewerbekunden – Verbraucher mit einem Jahresverbrauch größer als 30.000 kWh pro Jahr bei Strom und größer als 1,5 Mio. kWh pro Jahr bei Gas oder Wärme – gelten abweichende Regelungen.

Weitere Informationen zu den Preisbremsen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

FAQ-Listen zur Gas- und Wärmepreisbremse sowie zur Strompreisbremse sind hier hinterlegt:

FAQ-Liste Gas- und Wärmepreisbreme

FAQ-Liste Strompreisbremse

Weiterhin gilt: Wir alle müssen sehr sparsam mit Energie umgehen!

In fast jedem Haushalt gibt es noch einfache Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger Heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Mit unserem Gassparrechner können Sie schnell und einfach Ihr Einsparpotenzial berechnen. Eine Vielzahl von guten Tipps zum Energiesparen gibt es außerdem hier auf unserer Webseite.

Weiterführende Informationen und Energiespartipps finden Sie auch unter www.ganz-einfach-energiesparen.de und www.energiewechsel.de.

Informationen zur Soforthilfe

(gemäß § 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz EWSG): 

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden, sowie Wärmekundinnen und Wärmekunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) erhalten im Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe.

Die Höhe der Soforthilfe entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Arbeitspreis für Gas. Der Grundpreis für den Monat Dezember fließt ebenfalls anteilig ein. Der prognostizierte Jahresverbrauch ergibt sich aus den historischen Verbrauchswerten der Verbrauchsstelle.

Um unsere Gas- oder Wärmekundinnen und -kunden schnell und unkompliziert zu entlasten, fordern wir den Gas- oder Wärme-Abschlag für Dezember 2022 von unseren Kunden nicht ein.

Wenn Kunden neben Gas oder Wärme auch Strom und/oder Wasser/Abwasser von uns beziehen, dann ist dieser Anteil des Abschlags im Dezember jedoch weiterhin zu zahlen. Die entsprechenden Beträge sind auf unserer letzten Jahresverbrauchsabrechnung separat aufgeführt.

Kunden, die uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen sich um nichts kümmern. Wir werden den Anteil des Gas- oder Wärmeabschlags vom Gesamtabschlagsbetrag Ende Dezember nicht einziehen.

Kunden, die ihre Abschläge per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung an uns zahlen, müssen aktiv werden und ihre Zahlung an uns um den Anteil des Gas- oder Wärmeabschlags reduzieren.

Es entsteht Kunden kein Nachteil, wenn sie den Dauerauftrag trotzdem unverändert lassen, oder den vollen Abschlagsbetrag für Dezember manuell überweisen. Die gezahlten Beträge werden dem Kundenkonto gutgeschrieben und bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung für 2022 (Anfang Februar 2023) entsprechend verrechnet.

Da wir von unseren Kunden im Jahr nur 11 Abschlagszahlungen einfordern, liegt der Abschlagsbetrag etwas höher als im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz vorgesehen ist, da sich die Soforthilfe auf 1/12 des Jahresverbrauchs bezieht und nicht auf 1/11. Der vom Gesetzgeber festgelegte Entlastungsbetrag liegt damit etwas niedriger als eine Abschlagszahlung.

Eine Spitzabrechnung, um die kleine Differenz auszugleichen, führen wir im Rahmen der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung durch.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen (RLM-Kunden mit viertelstündiger Leistungsmessung). Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen uns bis zum 31. Dezember 2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kunden, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Das Gesetzgebungsverfahren ist aktuell (Stand 21.11.2022) noch nicht abgeschlossen.

Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen, leider nicht möglich sein. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren vergleichsweise teuer bleiben.

Wir alle müssen sehr sparsam mit Energie umgehen!

In fast jedem Haushalt gibt es noch einfache Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger Heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Eine Vielzahl von guten Tipps zum Energiesparen gibt es hier auf unserer Webseite, zum Beispiel in Form von gut verständlichen kurzen Erklärfilmen oder mit dem Gassparrechner.

Dieses Produkt wird nicht mehr angeboten.

Für noch bestehende Kunden bieten wir die Möglichkeit, unsere Informationen im PDF-Format herunter zu laden. 

Gültig ab 01.01.2021: 

Dieses Produkt wird nicht mehr angeboten.

Für noch bestehende Kunden bieten wir die Möglichkeit, unsere Informationen im PDF-Format herunter zu laden. 

Gültig ab 01.01.2021: 

Rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr können Sie unseren Notdienst erreichen.

Strom 06102 246-299
Gas / Wasser 06102 246-399

Keine Panik
Erdgas riecht dank des beigemischten Duftstoffes so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Schlägt die Nase also Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik. Bleiben sie ruhig und beachten Sie bitte folgende Punkte:

Keine Flammen, keine Funken!
Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer zu vermeiden. Also Zigaretten aus, kein Feuerzeug oder Streichhölzer benutzen! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Deshalb: Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen und kein Telefon im Haus benutzen!

Fenster auf!
Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Kellerfenster von aussen öffnen. Wichtig: Auf keinen Fall die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten - Gefahr von Funkenbildung!

Gashahn zu!
Schließen Sie die Absperreinrichtungen der Gasleitungen, falls diese ohne Betätigung eines Lichtschalters zugänglich sind und bedient werden können.

Mitbewohner warnen!
Warnen Sie Ihre Mitbewohner (Wichtig: klopfen, nicht klingeln!) und verlassen Sie danach so schnell wie möglich das Haus.

Notdienst informieren!
Bitte beachten Sie folgende fünf Fragen, um beim Anruf des Notdienstes schnell antworten zu können:

  • Wer ruft an?
  • Was ist geschehen?
  • Wann ist es passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wie ist es passiert?

Diese Fragen sollten Sie auch bei einem Anruf der örtlichen Feuerwehr 112 oder bei der Polizeidienststelle 110 beantworten können. Sie erleichtern auf jeden Fall dem Rettungspersonal die Vorbereitung auf den Einsatz (zum Beispiel Anzahl der Rettungsfahrzeuge, Notarzt, Rettungshubschrauber, usw.)

  • Was können Sie tun?
  • Unfallort absichern.
  • Verletzte versorgen.

Anweisungen, die von Notrufstelle gegeben werden beachten.

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